1) Der Weihnachtsmann-Zauberer „Magic Santa“ (und seine Weihnachtsmann-Kollegen), nachstehend die „Weihnachtsmann-Zauberer“ genannt, geben sich die größte Mühe, Ihre Programmwünsche für Ihr Weihnachtsevent (Weihnachtsfeier, Christbaumschlagen, Glühweintrinken, Weihnachtsmarkt, etc.) zu erfüllen. Bei krankheits- oder unfallbedingter Verhinderung oder in Fällen höherer Gewalt (z.B. wetterbedingte Faktoren, wie starker Sturm, Schneetreiben, Glatteis etc.), müssen sie sich leider vorbehalten, einen Weihnachtsmann-Kollegen einzusetzen oder – sollte das aufgrund der jeweiligen Disposition nicht möglich sein – den Vertrag zu kündigen. Aus den gleichen Gründen sind die Weihnachtsmann-Zauberer berechtigt, einzelne Programmpunkte auf der Weihnachtsfeier zu streichen oder in Abstimmung mit dem Auftraggeber durch andere zu ersetzen.

2) Die Weihnachtsmann-Zauberer sind professionelle, selbständige, freischaffende Weihnachtsmänner (Künstler), die ihre Gagen selbst versteuern (Lohnsteuer) und Umsatzsteuer abführen. Evtl. anfallenden andere Steuern und Gebühren (insbesondere für GEMA, GVL oder Künstlersozialkasse) werden deshalb grundsätzlich (entsprechend den gesetzlichen Regelungen) vom Auftraggeber getragen.

3) Der Auftraggeber ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Weihnachtsfeier zur vorgesehenen Zeit am vorgesehenen Ort ungestört durchgeführt werden kann. Die Weihnachtsmann-Zauberer sind bereit, eine Wartezeit von 20 Minuten bis zum tatsächlichen Veranstaltungsbeginn in Kauf zu nehmen. Falls mit der Weihnachtsmann-Show nach Ablauf dieser Wartezeit nicht begonnen werden kann oder ein ungestörter Ablauf aus anderen Gründen nicht gewährleistet ist, entfällt die Leistungsverpflichtung der Weihnachtsmann-Zauberer unter Fortbestehen des vollen Honoraranspruchs.

4) Die Weihnachtsmann-Zauberer bemühen sich sehr, den vereinbarten Veranstaltungstermin pünktlich einzuhalten. Der Auftraggeber räumt aber eine Karenzzeit von 45 Minuten ein. Bei voraussehbaren Verzögerungen wird der Weihnachtsmann-Zauberer den Auftraggeber rechtzeitig telefonisch, per Telefax oder eMail unterrichten.

5) Bei Auftritten, die (z.B. als Weihnachtsmann-Walkact wie Weihnachtsmann-Tischzauberei, etc.) über einen längeren Zeitraum dargeboten werden (Bühnen-Shows natürlich ausgeschlossen), beinhaltet die Auftrittsdauer auch Pausen, die für die optimale Qualität der Darbietung notwendig sind, vom Künstler jedoch möglichst kurz gehalten werden.

6) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung seitens den Weihnachtsmann-Zauberern oder einer solchen beruht, die dem ausführenden Weihnachtsmann-Zauberer auf der Weihnachtsfeier zuzurechnen ist. Die Haftpflicht im Rahmen der Darbietungen durch die Weihnachtsmann-Zauberer wird vom Auftraggeber übernommen, solange die Weihnachtsmann-Zauberer (oder Weihnachtsmann-Moderatoren) nicht grob fahrlässig handeln.

7) Im Rahmen der Weihnachtsfeier kommt der Auftraggeber für die Verpflegung der Weihnachtsmann-Zauberer auf.

8) Für Weihnachtsmann-Shows, die mit einer elektronischen Ton-Anlage unterstützt werden (die vom Weihnachtsmann-Zauberer gestellt wird), muss ein Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Auftrittsortes bereitgestellt werden, der einen reibungslosen Auf- und Abbau gewährleistet. Ebenfalls muss gewährleistet sein, dass die Transportfahrzeuge während der Dauer der Auftrittszeit nicht versetzt werden müssen, um unnötige Verzögerungen der Weihnachtsmann-Performance zu vermeiden. Muss ein kostenpflichtiger Parkplatz genutzt werden, übernimmt der Auftraggeber die Parkgebühren. Bei Weihnachtsfeiern an einem – z.B. durch ein Navigationsgerät – nicht fest definierten Ort (z.B. Schiffanlegestelle) ist dem Weihnachtsmann-Zauberer ein Lageplan oder Sonstiges zur Verfügung zu stellen, um eine optimale Anfahrt zur Weihnachtsfeier zu gewährleisten. Sollte es notwendig sein, muss ein Parkplatz reserviert werden, um evtl. Verspätungen zu vermeiden.

9) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Weihnachtsmann-Zauberer, sollte er wetterempfindliches Equipment (Kamera, Verstärkeranlage, Instrument, empfindliche Weihnachtsmann-Kostüme, etc.) mit sich führen, in einem Umfeld auftreten kann, wo kein Risiko einer Beschädigung dieser Gegenstände besteht (Innenraum, Überdachung, etc.). Sollte ein solches Umfeld vom Auftraggeber nicht gewährleistet werden können, muss der Künstler vor Ort entscheiden, ob der Auftritt durchgeführt werden kann. Bei einer Beschädigung aufgrund eines solchen Umstandes haftet der Auftraggeber.

10) Bei Auftritten, die weiter als 250 km von Köln entfernt sind und die nach 22:30 Uhr enden, ist der Auftraggeber verpflichtet, für den/die engagierten Weihnachtsmann-Zauberer ein Hotelzimmer der Mittelklasse inkl. Frühstück und Internetzugang zur Verfügung zu stellen.

11) Wenn nicht anders vereinbart, muss der Auftraggeber dafür Sorge tragen, dass ein Raum zur Umkleide zur Verfügung gestellt wird.

12) Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir die erstellten Manuskripte, Weihnachtsmann-Show-Konzepte, Reden, etc. grundsätzlich nicht aus der Hand geben … auch nicht zum „Querlesen“. Neben dem Copyright ist dies darin begründet, dass ein solcher Text einen vollkommen anderen Charakter bekommt, wenn er von einem Comedian bzw. Schauspieler vorgetragen wird. Der daraus resultierenden Gesprächs- und Erklärungsbedarf würde einen weiteren erheblichen zeitlichen und somit auch finanziellen Aufwand bedeuten.

13) Bitte beachten Sie, dass die im Angebot verlinkten Videos lediglich einen exemplarischen Charakter besitzen, da natürlich jede Weihnachtsfeier individuell gestaltet wird und aufgrund des unterschiedlichen Publikums auch immer anders ausfällt. Sollten Sie Fotos oder Videos des Weihnachtsmann-Zauberer erstellen wollen, können Sie dies gerne zum Privatgebrauch tun, wenn Sie uns eine Kopie zukommen lassen. Zur Veröffentlichung müssten Sie jedoch eine schriftliche Genehmigung einholen.

14) Im Falle höherer Gewalt hat der Auftraggeber die Möglichkeit, die Weihnachtsfeier und damit auch den Auftritt des Weihnachtsmann-Zauberer zu stornieren. Der Anspruch auf die Nettogage bleibt jedoch bestehen, Fahrtkosten fallen in einem solchen Fall nicht an.

15) Der Rechnungsbetrag wird grundsätzlich immer vor dem Auftritt am Datum der Weihnachtsfeier fällig. Sollte nichts anderes vereinbart sein, muss der Betrag bis dahin beglichen werden.

16) Der Auftraggeber darf nach Absprache mit dem Weihnachtsmann-Zauberer Foto- und Video-Material erstellen, welches er dem Weihnachtsmann-Zauberer nach dem Auftrag per eMail, DVD oder Internettransfer (z.B. wetransfer.com) in Kopie zukommen lassen muss. Das Material, gleich welcher Art, darf ausschließlich mit schriftlicher Genehmigung des Weihnachtsmann-Zauberer veröffentlicht werden (auch privat auf Facebook, etc.).

17) Für durch die Witterung verursachten Schäden am Kostüm und Equipment haftet der Auftraggeber.

18) Wenn nicht anders vereinbart, akzeptiert der Anfragende bzw. Kontaktsuchende dieser Website die Datenschutzbestimmungen und genehmigt dem Weihnachtsmann-Zauberer die Nutzung seiner eMail für Werbezwecke (z.B. eigener Newsletter).

19) Salvatorische Klausel: Ist eine der vorstehenden Klauseln/Bestimmungen/Punkte aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Vorschriften oder Gesetzesänderungen ganz oder teilweise unwirksam, so tritt an Stelle dieser Bestimmung diejenige in Kraft, die der angestrebten Absicht der Klausel/Bestimmung/Punkt am nächsten kommt. Alle anderen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt und gelten weiterhin in vollem Umfang.

20) Gerichtsstand ist Köln, Deutschland.

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